Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz,
§14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung
und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Medieninhaber:
Adolf Ernst GmbH & Co. KG
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8230 Hartberg
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Web: www.ernst-reisen.at
GISA-Zahl: 20025649
Geschäftsführer: Ing. Peter Ernst, Adolf Ernst
Firmenbuchnummer: 136924i
Firmengericht: Landesgericht für ZRS Graz
UID-Nummer: ATU39371602
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
Informationspflichten lt. WKÖ E-Commerce-Gesetz (ECG)
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Datenschutz:
Sie entscheiden selbst, ob Sie uns mit einer Kontaktaufnahme über unsere Website, personenbezogene Daten bekannt geben. Ernst Reisen nimmt den Datenschutz ernst. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des Unternehmenszwecks unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Eintragungsnummer als
Reiseveranstalter: 1998/0276
Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie sieht vor, dass Reisebürokunden im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reisebürounternehmens die von ihnen bereits bezahlten Beträge rückerstattet bekommen und ihre Rückreise sichergestellt ist. Dementsprechend bestimmt die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), dass die Veranstaltung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der betreffende Reiseveranstalter in ein beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geführtes Veranstalterverzeichnis eingetragen ist. Der Eintragung geht eine genaue Prüfung der Insolvenzabsicherung durch das Ministerium voraus.
Die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis gibt somit dem Reisebürokunden Sicherheit, daß er bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sein Geld zurückbekommt bzw. von seinem Urlaubsort zuverlässig zurückbefördert wird.
Durchführungsgarantie
Bei allen gekennzeichneten bus dich weg! Reisen garantieren wir eine 100% Durchführungsgarantie und bieten Ihnen damit absolute Planungssicherheit. Bei diesen Reisen kann es zu Änderungen der Einstiegsstellen bzw. des Sitzplatzes kommen. Es besteht die Möglichkeit, dass bei geringer Teilnehmerzahl ein Zubringerbus von Ihrer Zustiegsstelle zum Hauptbus eingesetzt wird.
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe
Reisebüro-Verordnung
Reisebürosicherungsverordnung
Konsumentenschutzgesetz insbesondere §§ 31 b bis 31f